Ein Ende des kirchlichen Sonderarbeitsrechts? (Bremen)
Datum: | Donnerstag, 21. März 2019 |
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Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit RA Bernhard Baumann-Czichon
Bürgerhaus Weserterrassen, Osterdeich 70 B, Bremen
Kann ein Kirchenaustritt Sünde sein?
Viele kirchliche Einrichtungen und deren Wohlfahrtsverbände ahnden einen Kirchenaustritt oder z.B. die erneute Eheschließung nach einer Scheidung mit einer Entlassung. Konfessionsfreie Bewerber*innen werden oft nicht eingestellt. Für Mitarbeitervertretungen (MAV) besteht kein passives Wahlrecht von Konfessionsfreien.
Begründet wird all das mit dem Sonderarbeitsrecht der Kirchen. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht halten große Teile dieser Praxis für nicht vereinbar mit dem in Europa geltenden Diskriminierungsschutz. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen kann nicht so weit reichen, dass für die Kirchen eine Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gemacht wird. Dazu gibt es jetzt vier entsprechende Gerichtsurteile. Das Festhalten der Kirchen an ihren Privilegien und die den Sonderrechten entgegenstehenden Gerichtsurteile werden Thema des Vortrags von RA Bernhard Baumann-Czichon sein.
RA Bernhard Baumann-Czichon (Bremen) ist Herausgeber und verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“, Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen und Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Das Forum Säkulares Bremen ist eine Initiative von Humanistischer Union (LV Bremen), dem Förderkreis Oldenburg/Bremen der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten – Gruppe Bremen