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Bremen: HU im Rundfunk­beirat vertreten

31. August 2016

in: HU-Mitteilungen Nr. 230 (3/2016), S. 11/12

Die Bremische Bürgerschaft hat am 16. März eine Novellierung des Radio Bremen Gesetzes beschlossen, die acht Tage später in Kraft getreten ist. Mit der Novellierung wurden u.a. die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur notwendigen Staatsferne bei der Besetzung der Aufsichtsgremien (hier: dem Rundfunkrat) umgesetzt. Nach dem neuen Gesetz (§ 10 Abs. 1) wurde die Humanistische Union als berechtigte Organisation aufgenommen, die ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter in den Rundfunkrat entsenden darf.Der Landesvorstand bestimmte Thomas von Zabern als Mitglied des Rundfunkbeirats; er nimmt diese Funktion seit Juni 2016 wahr und wurde auch in den Programmbeirat von Arte gewählt. (s. Pressemitteilung, www.radiobremen.de/unternehmen/presse/unternehmen/rundfunkrat412.html) Dass die HU Bremen bei der Vergabe der Beiratsplätze berücksichtigt wurde, ist sicher ihren zahlreichen regionalen Aktivitäten der letzten Jahre zu verdanken, etwa bei der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes eine im Bremer Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz.

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